Gemeinsames Selbstverständnis
Freiwillig Engagierte und hauptberuflich Tätige arbeiten und wirken in vielen Engagementfeldern zusammen. Ihre unterschiedlichen Fähigkeiten, Talente und Interessen können sich hier ergänzen und einander bereichern. Im praktischen Tun zeigen sich aber auch Unterschiede, was zum Beispiel Verantwortungsbereiche oder Entscheidungsbefugnisse angeht. Diese gilt es in den Blick zu nehmen und miteinander ins Gespräch zu bringen, um gute und unterstützende Weg der Zusammenarbeit gestalten zu können.
Praxistipps
Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Fördermöglichkeiten für gemeinsame religiöse Maßnahmen
Das Bistum Münster fördert religiöse Maßnahmen finanziell. Die Mindestteilnehmendenzahl beträgt acht förderberechtigte Personen, wobei begründete Ausnahmen möglich sind. Die Möglichkeit einer solchen Ausnahme ist mit Blick auf die Größe der Beauftragten- und Leitungsteams gegeben, sodass eine Förderung beantragt werden kann. Exerzitien können unter bestimmten Bedingungen auch bereits ab einer Person gefördert werden. Nähere Informationen zum Thema „Finanzielle Förderung“ finden Sie auf der Website des Bistums und in den Förderrichtlinien.