Kirchenvorstand
Rechtsgrundlagen
Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem
- Codex Juris Canonici (CIC): Codex des Kanonischen Rechtes
- Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz für den nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münster (KVVG): Kirchliches Amtsblatt Münster 2024, Nr. 11, Art. 156
- Gesetz zur Änderung des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (KVVGÄndG): Kirchliches Amtsblatt Münster 2025, Nr. 4, Art. 91
Weitere Rechtstexte und hilfreiche Informationen zum Kirchenvorstandsrecht: Bistum Münster - Kirchenvorstand.
Ihre Ansprechpartnerin in der Abteilung Recht:
Anna-Laura Czubaiko-Güntgen
Fon 0251 495-17108, czubaiko-guentgen(at)bistum-muenster.de
Zentrale Anlaufstelle für alle Verwaltungsangelegenheiten
Ob es um Immobilien, Mitarbeiter, Finanzen, Grundstücksverkehr, Tageseinrichtungen für Kinder oder um Geld geht: Die Abteilung Kirchengemeinden im Bischöflichen Generalvikariat ist die zentrale Anlauf- und Genehmigungsstelle für die 167 Kirchengemeinden im NRW-Teil des Bistums Münster.
Veränderungsprozesse
Das Bistum Münster steht in vielfältigen Veränderungsprozessen. Im Zentrum der Veränderungen stehen diese Prozesse:
- Implementierung der Kirchengemeindeverbände (KGV)
- Veränderung der Trägerstrukturen bei den Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)
- Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in den Kirchengemeinden
- Immobilienentwicklung
- Digitalisierung
- Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen
- Einsatz von Verwaltungsleitungen auf der Ebene des Pastoralen Raums
Insbesondere für die haupt- und ehrenamtlichen Akteure vor Ort sind diese Prozesse mit großen Herausforderungen verbunden. Zugleich gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Prozessen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Bistumshaushalt und Finanzen
Aktuelle Informationen zu Bistumshaushalt und Finanzen finden Sie hier: Bistum Münster – Finanzen.
Die Aufgaben des Finanzwesens der Bistumsverwaltung und der ihr angeschlossenen Einrichtungen wie auch die einrichtungsbezogene betriebswirtschaftliche Aufsicht des Bistums werden in der Abteilung Finanzen, Vermögen und Steuern verantwortet.
Pastoralplan
Der Pastoralplan formuliert den verbindlichen Rahmen für die Seelsorge im Bistum Münster. Mit seiner Hilfe soll die Pastoral in Gemeinden und Pfarreien, auf Bistumsebene und an anderen pastoralen Handlungsorten reflektiert und weiterentwickelt werden.
Finanzielle Förderung
Klausurtagungen von pastoralen Gremien werden vom Bischöflichen Generalvikariat finanziell unterstützt. Informationen und Vorlagen finden Sie auf Finanzielle Förderung religiöser Maßnahmen - Bistum Münster
Weitere Informationen
Download
- Basiswissen für Kirchenvorstände (Arbeitshilfe)
- Einführungsseminar für neue Kirchenvorstandsmitglieder (Präsentation)
- Einführung in das Kirchenvorstandsrecht (Präsentation)
- Transformation: KV-Arbeit findet nicht im Labor statt (Präsentation)