Kirchenvorstand
Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz – (im folgenden VVG) in der Fassung vom 1. November 2024.
Weitere Rechtstexte und hilfreiche Informationen zum Kirchenvorstandsrecht finden sich auf Kirchenvorstand - Bistum Münster.
Klausurtagungen von pastoralen Gremien werden vom Bischöflichen Generalvikariat finanziell unterstützt. Informationen und Vorlagen finden Sie auf Finanzielle Förderung religiöser Maßnahmen - Bistum Münster
Download
- Basiswissen für Kirchenvorstände (Arbeitshilfe)
- Einführungsseminar für neue Kirchenvorstandsmitglieder (Präsentation)
- Einführung in das Kirchenvorstandsrecht (Präsentation)
- Transformation - KV-Arbeit findet nicht im Labor statt (Präsentation)