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Arbeitsschutz im freiwilligen Engagement

Zur Unterstützung Ihrer Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen Engagements gehört auch der Schutz ihrer Gesundheit. Ziel ist es, Unfälle und die Gesundheit gefährdende Belastungen bei oder aus einer Tätigkeit heraus zu so gut es geht zu verhindern.

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (AuG) der haupt-, neben- ehrenamtlichen oder unentgeltlich tätigen Mitarbeitenden (kurz: Versicherten) liegt beim jeweiligen Träger (Vereinsvorstand, Kirchenvorstand etc.). Er muss sich informieren, welche zur Umsetzung von Angeboten und Aufgaben erforderliche Tätigkeiten ausgeführt werden und diese hinsichtlich ihrer potenziellen Gefahren und Belastungen beurteilen, auf Gefahren hinweisen, Schutzmaßnahmen anordnen und dokumentieren.

Freiwillig Engagierte haben nur dann Arbeitsmittel, Geräte und Maschinen zu benutzen, wenn sie sich damit auskennen bzw. darin unterwiesen wurden. Sie überzeugen sich vor der Arbeitsaufnahme immer vom ordnungsgemäßen Zustand der Werkzeuge, Geräte, Leitern etc., mit denen gearbeitet werden soll. Wenn eine Gefährdung erkannt wird und sie nicht selbst beseitigt werden kann oder darf, so besteht die Verpflichtung, diese den Verantwortlichen zu melden.

Werden Arbeiten durchgeführt, von denen Gefahren ausgehen, die sich durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht vermeiden lassen, sind vom Träger zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstungen zu nutzen, zum Beispiel Gesichts- und Gehörschutz beim Schreddern, Schutzhandschuhe bei Bauarbeiten, Wärmeschutzkleidung beim Schneeräumen.

Ihr Ansprechpartner

Referat Arbeitssicherheit und Gesundheitschutz im Bistum Münster

Fon 0251 495-6176
arbeitsschutz(at)bistum-muenster.de