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Arbeitsschutz im freiwilligen Engagement

Zur Unterstützung Ihrer Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen Engagements gehört auch der Schutz ihrer Gesundheit. Ziel ist es, Unfälle und die Gesundheit gefährdende Belastungen bei oder aus einer Tätigkeit heraus zu so gut es geht zu verhindern.

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (AuG) der haupt-, neben- ehrenamtlichen oder unentgeltlich tätigen Mitarbeitenden (kurz: Versicherten) liegt beim jeweiligen Träger (Vereinsvorstand, Kirchenvorstand etc.). Er muss sich informieren, welche zur Umsetzung von Angeboten und Aufgaben erforderliche Tätigkeiten ausgeführt werden und diese hinsichtlich ihrer potenziellen Gefahren und Belastungen beurteilen, auf Gefahren hinweisen, Schutzmaßnahmen anordnen und dokumentieren. Ebenso hat er für sichere Arbeitsplätze zu sorgen.

Freiwillig Engagierte haben nur dann Arbeitsmittel, Geräte und Maschinen zu benutzen, wenn sie sich damit auskennen bzw. darin unterwiesen wurden. Sie überzeugen sich vor der Arbeitsaufnahme immer vom ordnungsgemäßen Zustand der Werkzeuge, Geräte, Leitern etc., mit denen gearbeitet werden soll. Wenn eine Gefährdung erkannt wird und sie nicht selbst beseitigt werden kann oder darf, so besteht die Verpflichtung, diese den Verantwortlichen zu melden.

Werden Arbeiten durchgeführt, von denen Gefahren ausgehen, die sich durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht vermeiden lassen, sind vom Träger zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstungen zu nutzen, zum Beispiel Gesichts- und Gehörschutz beim Schreddern, Schutzhandschuhe bei Bauarbeiten, Wärmeschutzkleidung beim Schneeräumen.

Infos Fahrsicherheitstraining

Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist auch eine finanzielle Förderung von Fahrsicherheitstrainings für freiwillig Engagierte möglich. Die Förderung in Form eines Gutscheins ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu beantragen. In der Regel werden diese Anträge positiv beschieden. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss einen Bezug zu einer erhöhten Teilnahme am Straßenverkehr aufweisen.

Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Website der VBG.

Die Übersicht über Fahrsicherheitstrainings und Trainingsplätze nach Qualitätsanforderungen des DVR finden Sie z.B. auf der Website der „Deutschen Verkehrswacht e.V.“.

Ihr Ansprechpartner

Fachstelle Betriebliches Gesundheitsmanagement im Bistum Münster

Fon 0251 495-6176
arbeitsschutz(at)bistum-muenster.de